1989 - 1990 Wende-Zeiten

Die Aufgaben der Treuhandanstalt: Von der Planwirtschaft zur Marktwirtschaft

Im Jahr 1990 sollte die sozialistische Planwirtschaft der DDR in marktwirtschaftliche Verhältnisse umstrukturiert werden. Die Treuhandanstalt hatte die Aufgabe, das so genannte Volkseigentum der DDR, welches zuvor der Staats- und Parteiführung der SED unterstand, zu privatisieren und die daraus entstandenen Gesellschaften auf den Wettbewerb des Marktes vorzubereiten. Viele Betriebe wurden aufgrund mangelnder Effizienz geschlossen. 

Die friedliche Revolution in der DDR ermöglichte eine Neuorganisation der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Jahr 1990. Die sozialistische Planwirtschaft sollte

in eine dem internationalen Wettbewerb standhaltende Marktwirtschaft umstrukturiert werden. Dazu musste das so genannte Volkseigentum, das in der SED-Diktatur als Staatseigentum der DDR-Staats- und Parteiführung unterlag, in privatwirtschaftliche Rechtsformen und Strukturen umgewandelt werden.

Noch unter Hans Modrow fasste der Ministerrat der DDR am 1. März 1990 einen Beschluss zur Umwandlung der volkseigenen Kombinate in Kapitalgesellschaften.

Dieser Beschluss sah eine Umwandlung der Kombinate in die Rechtsformen der Aktiengesellschaften (AG) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) vor. Zu diesem Zweck wurde eine Anstalt gegründet, deren Statut im Beschluss des Ministerrates der DDR vom 15. März 1990 festgelegt wurde. Das Volkseigentum sollte treuhänderisch verwaltet werden und dadurch der Allgemeinheit bewahrt bleiben. Eigentümer der Unternehmen wurde die Treuhandanstalt, ohne jedoch eine Befugnis zur Einflussnahme auf die Geschäfte der Unternehmen zu haben.Der Beschluss sah vor, dass die Treuhandanstalt der Volkskammer unterstand.   Nach der Volkskammerwahl 1990 ging der neue Ministerpräsident der DDR Lothar de Maizière in seiner Regierungserklärung am 19. April nur sehr allgemein auf die zukünftigen Aufgaben der Treuhandanstalt ein und verwies auf deren bisherige Funktion, Kombinate zu entflechten und die daraus entstehenden Betriebe zu privatisieren. 
Im Zuge der Vorbereitungen des Staatsvertrags zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion, der am 18. Mai 1990 von den Finanzministern Theodor Waigel (BRD) und Walter Romberg (DDR) unterzeichnet wurde, bereitete die Regierung de Maizière in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung ein neues Treuhandgesetz vor.
Am 17. Juni 1990 wurde das „Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz)“ verabschiedet, welches den bisherigen Beschluss über das Statut der Treuhandanstalt vom 15. März 1990 aufhob.
DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière verdeutlichte vor der Volkskammer der DDR den Auftrag der Treuhandanstalt, der durch das Gesetz vom 17. Juni 1990 nachhaltiger und durch die personelle Besetzung von erfahrenen Wirtschaftsexperten in der Führungsebene mit höherer Kompetenz durchgeführt werden könne.
Das neue Treuhandgesetz sollte die wirtschaftlichen Verhältnisse in der DDR  denen der Bundesrepublik angleichen und im Zusammenhang mit der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion, die Wirtschaftsgemeinschaft realisieren. Beide Maßnahmen traten am 1. Juli 1990 in Kraft.

In der Eingangsformel des Treuhandgesetzes wurden die Ziele der Umstrukturierung der DDR-Wirtschaft formuliert:

„Getragen von der Absicht

- die unternehmerische Tätigkeit des Staates durch Privatisierung so rasch und so weit wie möglich zurückzuführen,

- die Wettbewerbsfähigkeit möglichst vieler Unternehmen herzustellen und somit Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen,

- Grund und Boden für wirtschaftliche Zwecke bereitzustellen,

wird folgendes Gesetz erlassen.“

Das Gesetz bildete den Handlungsrahmen der Treuhandanstalt, der über die Wiedervereinigung hinaus reichte. Sobald die DDR dem Geltungsbereich der Bundesrepublik beigetreten war, so legte das Gesetz fest, würde die Treuhandanstalt als rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt öffentlichen Rechts weitergeführt.

Die Treuhandanstalt konstituierte sich am 16. Juli 1990 und unterstand bis zum 3. Oktober 1990 dem Ministerrat der DDR. Somit war sie nicht mehr direkt der parlamentarischen Kontrolle unterstellt, was im Beschluss vom 15. März 1990 noch der Fall war.

Die Leitungsebene der Treuhandanstalt wurde mit erfahrenen Wirtschaftsexperten aus der Bundesrepublik besetzt. Präsident war zunächst Rainer Maria Gohlke, zuvor erster Präsident der Deutschen Bundesbahn. Anlässlich einer Pressekonferenz am 31. Juli 1990 formulierte Gohlke die Ziele der Treuhand:

„Zielsetzung ist es, so viel Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten, so viel Firmen wie möglich wettbewerbsfähig zu machen. Die Firmen, die keine Chance haben, so schnell wie möglich zu sanieren bzw. stillzulegen.“

Bereits einen Monat nach seinem Amtsantritt gab Gohlke jedoch seinen Rücktritt am 20. August 1990 bekannt. Sein unmittelbarer Nachfolger wurde der Vorstandsvorsitzende Detlef Karsten Rohwedder, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Hoesch AG.

Die Treuhandanstalt hatte ihren Sitz in Berlin und war mit der Aufgabe betraut, ca. 8500 Gesellschaften mit mehreren zehntausend Betriebsstätten daraufhin zu prüfen, ob sie durch Privatisierung in wettbewerbsfähige Unternehmen umzuwandeln waren, sie saniert werden mussten oder gar die Stilllegung drohte.

Zusätzliche Aufgaben der Treuhandanstalt betrafen z.B. die Verwaltung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR, die Vermarktung von Immobilien und Liegenschaften, die Verpachtung oder der Verkauf von landwirtschaftlicher Nutzfläche oder die Rückübertragung von rechtsstaatswidrigen Enteignungen.

Die Treuhandanstalt musste sich in der Umsetzung der Aufgaben mit einer Fülle von Problemen auseinandersetzen und wurde in der Öffentlichkeit scharf kritisiert. Viele Betriebe wurden geschlossen und die Bevölkerung wurde mit Arbeitslosigkeit konfrontiert. Es wurden Vorwürfe laut, die Treuhand „verhökere“ das Volksvermögen zu Billigpreisen und westdeutsche Käufer würden bevorzugt.

Die Treuhandanstalt musste in einem relativ kurzen Zeitraum von vier Jahren komplexe Aufgaben erledigen. Es kam zu zahlreichen Fällen von Wirtschaftskriminalität.

Mit Inkrafttreten des Einigungsvertrags am 3. Oktober 1990 wurde die Treuhandanstalt wie vorgesehen eine Bundesanstalt öffentlichen Rechts, die dem Bundesfinanzministerium unterstand. Mit Wirkung vom 31. Dezember 1994 wurde sie aufgelöst. Ab 1995 übernahmen mehrere Institutionen die bis dahin nicht bewältigten Aufgaben. Eine dieser Einrichtungen ist die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben.

Der Präsident der Treuhandanstalt Detlev Karsten Rohwedder wurde am 1. April 1991 durch Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF) ermordet. Birgit Breuel, ehemalige Finanzministerin Niedersachsens, war bis zur Auflösung der Institution im Jahre 1994 seine Nachfolgerin.

Literatur

Beschluss des Ministerrates vom 15. März 1990: Statut der Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums (Treuhandanstalt) - aufgehoben durch Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens -Treuhandgesetz- vom 17. Juni 1990 (GBl. I S. 300).

www.verfassungen.de/de/ddr/treuhandanstaltstatut90.htm (23.06.2009)

Flug, Martin: Treuhand-Poker. Die Mechanismen des Ausverkaufs, Berlin 1992.

Freese, Christopher: Die Privatisierungstätigkeit der Treuhandanstalt. Strategien und Verfahren der Privatisierung in der Systemtransformation, Frankfurt am Main 1995.

Treuhandgesetz vom 17. Juni 1990 (GBl. DDR 1990 I S. 300), das zuletzt durch Artikel 19 Abs. 8 des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840) geändert worden ist. www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/treuhg/gesamt.pdf (23.06.2009)

(jw)