1989 - 1990 Wende-Zeiten

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag

Die Einheit Deutschlands setzte das Einverständnis der vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs voraus. In den so genannten Zwei-plus-Vier-Gesprächen erarbeiteten die beiden deutschen Außenminister und die Außenminister der Siegermächte einen Vertrag, der die äußeren Aspekte der Wiedervereinigung regelte und Deutschland die volle Souveränität einräumte.

Auf die sich anbahnende Wiedervereinigung reagierte das Ausland zunächst mit Unsicherheit und Besorgnis. Besonders Frankreich und Großbritannien äußerten große Bedenken vor einem geeinten Deutschland, welches als starke Wirtschaftsmacht die Ordnung und den Frieden in Europa gefährden könnte.

Die Sowjetunion befand sich in einer problematischen Situation: Wenn die DDR als Bastion des sozialistischen Lagers verloren ginge, drohte der Zusammenbruch des gesamten sowjetischen Machtbereichs in Osteuropa. Von den USA wurde eine mögliche Wiedervereinigung unter bestimmten Voraussetzungen begrüßt.

Die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten konnte nur mit Zustimmung der vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges USA, Frankreich, Großbritannien und der Sowjetunion realisiert werden. Den westlichen Siegermächten standen noch Vorbehaltsrechte in Bezug auf die Bundesrepublik zu und die Frage der Bündniszugehörigkeit des wiedervereinigten Deutschlands war offen. Die Sowjetunion lehnte eine künftige NATO-Mitgliedschaft des geeinten Deutschlands ab und forderte die militärische Neutralität des Landes. Die außenpolitischen Aspekte der Wiedervereinigung Deutschlands waren unmittelbar mit Fragen der politischen Neuordnung Europas nach Ende des Kalten Krieges verbunden.

In welchem Rahmen diese außenpolitischen Aspekte verhandelt werden sollten, war zunächst unklar.

Die Sowjetunion schlug vor, einen Friedensvertrag abzuschließen, was jedoch abgelehnt wurde. Andere Staaten, die sich mit dem nationalsozialistischen Deutschland im Kriegszustand befunden hatten, hätten hinzugezogen werden müssen. Man war sich jedoch einig, dass Polen beim Thema der Oder-Neiße-Grenze beteiligt werden sollte.

Der deutsche Außenminister der Bundesrepublik Hans-Dietrich Genscher lehnte entschieden Vorschläge von Verhandlungen ohne deutsche Beteiligung ab und verwarf ebenfalls Ideen einer Konferenz der beiden deutschen Staaten mit den Mitgliedern der NATO oder ein Forum der 35 Staaten der KSZE.

Die Regierung der USA sah im Rahmen von Gesprächen mit den beteiligten vier Außenministern der Siegermächte und den beiden deutschen Außenministern eine Möglichkeit, die außenpolitischen Faktoren der deutschen Wiedervereinigung zu besprechen.

George Bush, Präsident der USA, skizzierte nach einem Treffen mit Michail Gorbatschow, Generalsekretär der KPdSU, auf einem Schiff vor Malta Anfang Dezember 1989 vier Prinzipien zur politischen Linie der USA in Bezug auf die Deutschlandfrage: der Weg der Selbstbestimmung, die fortgesetzte Zugehörigkeit Deutschlands zur NATO und zur Europäischen Gemeinschaft, die Wiedervereinigung im Rahmen eines Prozesses von mehreren Schritten und die Beachtung der Unverletzlichkeit der Grenzen, wie in der Schlussakte von Helsinki gefordert.

Die Zwei-plus-Vier-Gespräche als Verhandlungsrahmen der deutschen Einheit

Im Februar 1990 fällten die beteiligten Länder eine Entscheidung über den Rahmen der Verhandlungen: Während der Außenministerkonferenz von NATO und Warschauer Pakt in Ottawa einigten sich die Außenminister der beiden deutschen Staaten und der Vier Mächte am 13. Februar 1990 auf ein Treffen im „Zwei-plus-Vier“-Rahmen, um die äußeren Aspekte der Herstellung der deutschen Einheit, einschließlich der Fragen der Sicherheit der Nachbarstaaten, zu besprechen.

Die Vorbereitungen zu diesem Treffen wurden am 14. März und am 30. April 1990 getroffen. Dort verständigten sich Experten der sechs Außenministerien zunächst auf Beamtenebene auf folgende Themen für die Verhandlungen: Bündniszugehörigkeit des vereinigten Deutschlands, die Stärke der Bundeswehr und Sicherheitsgarantien für die Nachbarn Deutschlands, die endgültige Festlegung der polnischen Westgrenze, der Abzug der alliierten Streitkräfte, die Aufhebung der alliierten Vorbehaltsrechte sowie die Wiederherstellung der vollen völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands.

Die Einwände der Sowjetunion

Das erste Treffen der Außenminister im Rahmen der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen fand am 5. Mai 1990 in Bonn statt. Die Kardinalfrage betraf die Bündniszugehörigkeit Deutschlands. Der sowjetische Außenminister Schewardnadse lehnte eine künftige NATO-Mitgliedschaft Deutschlands nach wie vor ab.

Auch das zweite Treffen am 22. Juni 1990 in Ost-Berlin brachte keine Lösung zum militärischen Status. Die Westmächte bestanden auf der NATO-Mitgliedschaft eines geeinten Deutschlands.
Nach der Wiederwahl Gorbatschows als Generalsekretär der KPdSU am 10. Juli 1990 lud dieser Bundeskanzler Helmut Kohl für den 15. und 16. Juli nach Moskau und in seinen Heimatort im Kaukasus ein. Nach zweitägigen Gesprächen gestand der Generalsekretär der Sowjetunion Deutschland die NATO-Mitgliedschaft und die volle Souveränität zu.

Kohl und Gorbatschow nutzten das Treffen, um formale Details der Wiedervereinigung zu besprechen. Die Zwei-plus-Vier-Verhandlungen sollten mit einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag abgeschlossen werden. Das vereinte Deutschland würde die Bundesrepublik, die DDR und Berlin umfassen und Mitglied der NATO sein können. Bedingung war der Verzicht auf ABC-Waffen und die Nichtausdehnung der militärischen Strukturen der NATO auf das Gebiet der bisherigen DDR, solange dort noch sowjetische Truppen standen. Die deutschen Streitkräfte wurden auf 370.000 Mann beschränkt.

Für die Einwilligung der Sowjetunion war unter anderem eine auf der Gipfelkonferenz der NATO am 5. und 6. Juli verabschiedete Erklärung bedeutend. Die NATO kündigte einen grundlegenden Wandel der Struktur und Strategie an, der eine Anpassung an die sich veränderten Bedingungen nach Beendigung des Kalten Krieges vorsah. In diesem Zusammenhang sollten auch die Nuklearwaffen reduziert werden.

Hinzu kam, dass sich die Sowjetunion in einer ökonomischen und finanziellen Krise befand. Außenminister Schewardnadse unterbreitete Helmut Kohl im Mai 1990 den Wunsch nach einem Kredit, dem Kohl zustimmte und daran die Erwartung knüpfte, die Zustimmung zur deutschen Bündniszugehörigkeit zur NATO zu erhalten.

Mit dem im Kaukasus erzielten Ergebnis konnte das dritte Außenministertreffen am 17. Juli in Paris wesentliche Fortschritte erzielen. An jenem Tag war Polen ebenfalls vertreten. Es wurde festgelegt, die polnische Forderung nach einer endgültigen Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als polnische Westgrenze in das Zwei-plus-Vier-Abschlussdokument aufzunehmen, das völkerrechtlich verbindlich sein würde.

Im Anschluss an das dritte Zwei-plus-Vier-Gespräch handelten die Bundesrepublik und die Sowjetunion bilaterale Verträge aus, unter anderem auch den „Überleitungsvertrag“, der die Stationierung sowjetischer Truppen auf dem Gebiet der DDR für weitere drei bis vier Jahre und ihre anschließende Rückführung in die UdSSR regelte.

Das letzte Zwei-plus-Vier-Gespräch

Auf dem vierten Außenministertreffen wurden die letzten Hürden genommen. Am 12. September 1990 wurde in Moskau der „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ unterzeichnet. Der Vertrag regelte in zehn Artikeln die außenpolitischen Aspekte der deutschen Vereinigung und kam einem Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges gleich. Das Ergebnis war die Wiederherstellung der deutschen Einheit und die Wiedererlangung der vollen Souveränität Deutschlands über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

In einem Interview am 12. September 1990 antwortete Lothar de Maizière auf die Frage, wie er die Arbeit der DDR in dieser Runde bewerten würde:

„Nun, wir haben in der Regierungserklärung vom 19.04. damals bereits gesagt, dass wir davon ausgehen, dass der Prozess der Einigung, erstens zum Prozess der Einigung Europas beitragen muss, zweitens, dass dieser Prozess der Blocküberwindung behilflich sein muss und drittens, dass wir unseren Nachbarn die Mitgliedschaft der DDR in einer NATO unveränderter Art nicht zugemutet werden könnte. All diese Ziele sind deutlich erfüllt worden, das Territorium der DDR erfährt auch im Rahmen der NATO eine Sonderbehandlung.

Einhergegangen ist eine ganz wesentliche Reduzierung der Truppenstärken, so, wie das von beiden deutschen Staaten in Wien vor wenigen Wochen verkündet worden ist, so dass ein deutlicher Schritt in Richtung Befriedung in Mitteleuropa getan worden ist, dem Ort und dem Raum, in dem bisher die höchste Truppen- und Waffenkonzentration stattgefunden hat.“

Die Wiedergewinnung der vollen Souveränität für Deutschland bedeutete, dass es keines Friedensvertrages mehr bedurfte. Die 35 Mitgliedsstaaten der KSZE wurden von den Vereinbarungen offiziell in Kenntnis gesetzt. Damit kam die Deutsche Einigung am 3. Oktober nicht nur mit dem Einverständnis der Vier Mächte, sondern auch mit Zustimmung aller in der KSZE vertretenen Staaten zustande. Die außenpolitische Leistung dieses Prozesses brachte Bundeskanzler Kohl und Außenminister Genscher großen Respekt ein und wurde bald als eine Sternstunde der Diplomatie bezeichnet.

Literatur

Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.): Der Weg zur Einheit, Informationen zur politischen Bildung, Heft 250.

Neubert, Erhart: Unsere Revolution. Die Geschichte der Jahre 1989/90, München 2008.

www.2plus4.de (Abruf 01.07.2009)

(ks)