1989 - 1990 Wende-Zeiten

Die deutsche Wiedervereinigung

Nach dem Fall der Mauer am 9. November 1989 distanzierte sich die Regierung der DDR zunächst von Überlegungen zu einer deutschen Wiedervereinigung. Die wirtschaftliche und politische Lage in der DDR wurde jedoch zunehmend instabil. Bei der Volkskammerwahl im März 1990 gab die Bevölkerung der DDR ein deutliches Votum für eine Wiedervereinigung Deutschlands ab. Die Bundesrepublik und die DDR unterzeichneten in der Folge zwei Staatsverträge, die die innenpolitische Wiedervereinigung regelten: der Vertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion und der Einigungsvertrag. Die außenpolitischen Aspekte regelte der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“. Mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 trat die deutsche Wiedervereinigung in Kraft.

Nach dem Fall der Mauer am 9. November 1989 hielt die neue DDR-Regierung an der Eigenständigkeit des Landes fest. Am 11. November 1989 teilte der Staatsratsvorsitzende Egon Krenz Bundeskanzler Helmut Kohl in einem Telefongespräch mit, dass die Regierung der DDR zwar bereit sei, Reformen einzuleiten, eine Wiedervereinigung stehe jedoch außer Frage.   Auch der am 13. November 1989 neu gewählte Ministerpräsident Hans Modrow erteilte in seiner Regierungserklärung vom 17. November Spekulationen zur Wiedervereinigung eine klare Absage. Er schlug aber eine Vertragsgemeinschaft der beiden deutschen Staaten vor.
Das Ausland reagierte auf die Perspektive einer Wiedervereinigung mit Unsicherheit und Besorgnis. Besonders Frankreich und Großbritannien äußerten Bedenken vor der vereinten Wirtschaftsmacht Deutschland, die die Ordnung und den Frieden in Europa gefährden könnte. Die Sowjetunion befand sich in einer problematischen Situation: Wenn die DDR als Bastion des sozialistischen Lagers verloren ginge, drohte der Zusammenbruch des gesamten sowjetischen Machtbereichs in Osteuropa.   Von den USA wurde eine mögliche Wiedervereinigung nachdrücklich begrüßt mit der Einschränkung, dass sich der Einigungsprozess innerhalb der NATO und der Europäischen Gemeinschaft vollziehen müsse und die Rechte und Verantwortlichkeiten der vier Mächte berücksichtigt werden.

Die Wiedervereinigungspolitik von Bundeskanzler Kohl

Überraschend für das In- und Ausland, stellte Helmut Kohl bereits am 28. November 1989 vor dem Deutschen Bundestag sein „Zehn-Punkte-Programm zur Überwindung der Teilung Deutschlands und Europas“ vor. Damit wollte Kohl unter anderem der neuen politischen Situation ein strategisches Konzept liefern und mit einem klaren Bekenntnis zur deutschen Einheit Modrows bereits diskutiertem Vorschlag zur „Vertragsgemeinschaft“ eine Alternative entgegenhalten.

Kohls Stufenplan fand in der DDR ein geteiltes Echo. Hans Modrow nahm einzelne Punkte positiv auf, lehnte aber nach wie vor eine Wiedervereinigung kategorisch ab.

Im Ausland reagierte man mit Skepsis auf das Zehn-Punkte-Programm. Übereinstimmend wurde die fehlende Garantie der Oder-Neiße-Grenze als polnische Westgrenze bemängelt. Die polnische Regierung forderte zudem als Nachbar ein Mitspracherecht bei allen weiteren Entwicklungen in Deutschland. Die UdSSR erklärte, nicht auf die sicherheitspolitische Schlüsselrolle der DDR zu verzichten. Die Westmächte zeigten sich verärgert über Kohls Alleingang.

Helmut Kohl fühlte sich in seinem Bestreben zur deutschen Wiedervereinigung jedoch bestätigt, als er am 19. Dezember 1989 in Dresden vor der Frauenkirche eine Ansprache an die Bevölkerung hielt und die Menschen in der Menge ihren Wunsch nach Wiedervereinigung verlautbarten. Kohl war dorthin gereist, um mit Hans Modrow Verhandlungen über eine deutsch-deutsche Vertragsgemeinschaft zu führen.

Kohl setzte daraufhin seinen politischen Kurs zur deutschen Wiedervereinigung fort und unterstützte die dafür notwendigen innenpolitischen und außenpolitischen Schritte: die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion, den Einigungsvertrag und den Zwei-plus-Vier-Vertrag.

Die politische Lage in der DDR

Die DDR-Regierung war nach dem Mauerfall immer weniger in der Lage, die wirtschaftliche und politische Stabilität zu gewährleisten. Hans Modrow ließ sich aus diesem Grund auf eine Zusammenarbeit mit den neuen politischen Kräften im Land ein. Am 28. Januar 1990 beschlossen Modrow und die Vertreter des Runden Tisches eine gemeinsame Regierung zu bilden, die sie „Regierung der nationalen Verantwortung“ nannten. Zusammen einigten sie sich auf der gleichen Sitzung, die Volkskammerwahlen vom 6. Mai auf den 18. März vorzuziehen. 

Dies zeigte, wie dringend politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entscheidungen gefällt werden mussten, die jedoch von einer demokratisch legitimierten Regierung ausgehen mussten.

In der Frage der deutschen Wiedervereinigung bevorzugten auch Gruppierungen des Runden Tisches eine alternative Lösung zur Einheit Deutschlands. Die Bürgerbewegung „Neues Forum“ setzte sich z.B. für einen „dritten“ Weg zwischen dem Realsozialismus der DDR und dem westdeutschen Kapitalismus ein.

Modrows Konzept „Deutschland einig Vaterland“

Nachdem Modrow am 30. Januar 1990 in Moskau mit Gorbatschow über eine mögliche deutsche Wiedervereinigung gesprochen hatte, in die Gorbatschow prinzipiell einwilligte, gab Modrow am 1. Februar 1990 eine Pressekonferenz, auf der er sich mit seinem Konzept „Für Deutschland einig Vaterland“ nunmehr zur Deutschen Einheit bekannte:

 

"Deutschland soll wieder einig Vaterland aller Bürger deutscher Nation werden. Damit von ihm nie mehr Gefahr für Leben und Gut seiner Nachbarn ausgeht, sind Verantwortungsbewusstsein, Behutsamkeit und Verständnis für das Machbare und für Europa Ertragbare erforderlich."

Damit kam Modrow den Wünschen eines großen Teils der Bevölkerung der DDR nach. Seine Voraussetzungen für die Wiedervereinigung waren die Wahrung der Interessen und Rechte der vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs und aller europäischen Staaten sowie die militärische Neutralität von DDR und BRD auf dem Wege zur Förderation.   Noch in seiner Amtszeit als Ministerpräsident der DDR gab es erste Treffen und Zusammenkünfte, die die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vorbereiteten und den Verhandlungsrahmen der außenpolitischen Aspekte der deutschen Wiedervereinigung feststeckten.

Die Volkskammerwahl am 18. März 1990

Die Volkskammerwahl bedeutete zum einen, dass die DDR nun erstmals eine demokratisch legitimierte Regierung hatte und damit auch international als Gesprächspartner akzeptiert wurde, was ein wichtiger Aspekt für die anstehenden Zwei-plus-Vier-Gespräche war. Zum anderen bestätigte sich in dem Wahlausgang der Wunsch eines großen Teils der Bevölkerung nach einer raschen Wiedervereinigung. Die konservative „Allianz für Deutschland“ – bestehend aus CDU, Deutscher Sozialer Union und Demokratischer Aufbruch – gewann mit 48,15 Prozent die Wahl. Das Wahlbündnis hatte im Wahlkampf ausdrücklich eine schnelle Wiedervereinigung auf ihr politisches Programm gesetzt.

Die neu gebildete Volkskammer wählte am 12. April Lothar de Maizière zum Ministerpräsidenten der DDR. Er regierte in einer großen Koalition aus den Parteien CDU, Deutsche Soziale Union (DSU), Demokratischer Aufbruch (DA), SPD und dem Bund Freier Demokraten - Die Liberalen (BFD).
Diese Koalition hatte sich darauf geeinigt, die Verhandlungen der deutschen Vereinigung im Sinne eines Beitritts der DDR zum Grundgesetz der Bundesrepublik nach Artikel 23 zu führen.   Mit dem Ausgang der Volkskammerwahl vom 18. März 1990 gab es für die politische Agenda keine Alternativen mehr zur deutschen Wiedervereinigung. Die neue Regierung der DDR hatte nunmehr die Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit der Bundesregierung die erforderlichen Schritte einzuleiten, die deutsche Einheit umzusetzen.

Die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion

In einem ersten Schritt sollten die Lebensbedingungen in der DDR denen der Bundesrepublik angeglichen werden.

Am 27. April trafen sich Regierungsvertreter der DDR und der Bundesrepublik in Ost-Berlin zu offiziellen Verhandlungen zum deutsch-deutschen Staatsvertrag über eine Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion.

Die DDR sollte in das System der sozialen Marktwirtschaft der Bundesrepublik eingegliedert werden. Dabei legte der Staatsvertrag zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion den Rahmen und die Bedingungen für die wirtschaftliche Einheit Deutschlands fest. Er wurde am 18. Mai 1990 durch die Finanzminister Walter Romberg (DDR) und Theodor Waigel (BRD) unterzeichnet.

Helmut Kohl ging anlässlich der Unterzeichnung auf die historische Bedeutung dieses Staatsvertrags ein:

"Dies ist eine historische Stunde im Leben der deutschen Nation. Wir sind zusammen gekommen, um nach 45 Jahren der schmerzlichen Teilung unseres Vaterlandes ein Vertragswerk zu unterzeichnen, mit dem wir den ersten bedeutsamen Schritt zur Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands vollenden. Es ist eine glückliche Stunde, in der sich Hoffnung und Sehnsucht der Menschen in Deutschland erfüllen. Nach Jahrzehnten beginnt ein Traum Wirklichkeit zu werden. Der Traum von der Einheit Deutschlands, aber auch der Traum von der Einheit Europas."

Lothar de Maizière unterstrich die Unumkehrbarkeit der deutschen Wiedervereinigung durch die Unterzeichnung des Staatsvertrags:

„Dies ist heute für uns ein wichtiger Tag. Es beginnt die tatsächliche Verwirklichung der Einheit Deutschlands. Die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion macht den Einigungsprozess unumkehrbar. Was wir heute tun, ist ein entscheidender Schritt auf unser Ziel hin, in Freiheit die Einheit Deutschlands in einer europäischen Friedensordnung zu vollenden. Der Staatsvertrag ist ein Vertrag zwischen den beiden Regierungen in Deutschland. Von seiner Substanz nach zeigt er, dass beide Regierungen gewillt sind, den Prozess der Einigung nicht von oben zu gestalten. Das Zusammenwachsen des geteilten Deutschlands beginnt vielmehr bei den Menschen und ihren Lebensverhältnissen.“

Am 21. Juni verabschiedeten die Volkskammer der DDR und der Deutsche Bundestag den Staatsvertrag, der damit zum 1. Juli 1990 in Kraft treten konnte. Mit diesem Tag wurde die D-Mark einziges Zahlungsmittel in der DDR, womit ein erster wichtiger Schritt zur Angleichung der wirtschaftlichen Systeme vollzogen war.

Der Einigungsvertrag

Am 6. Juli begannen in Ost-Berlin die Verhandlungen zum zweiten Staatsvertrag, dem Einigungsvertrag, der den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland festlegte. Ferner bestimmte er, dass die Bundesrepublik das DDR-Vermögen übernehmen und für die Schulden der DDR haften sollte. Berlin wurde zur Hauptstadt des vereinten Deutschlands erklärt.

Die Volkskammer der DDR führte im Vorfeld langwierige Debatten über den im Einigungsvertrag festzulegenden Beitrittstermin der DDR zum Grundgesetz der Bundesrepublik. Am 23. August einigte sich die Volkskammer schließlichauf den 3. Oktober 1990.

Am 31. August wurde  der Vertrag zwischen der DDR und der BRD über die Herstellung der Einheit Deutschlands im Kronprinzenpalais in Ost-Berlin von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und DDR-Ministerpräsident Günther Krause unterzeichnet.

Die Zwei-plus-Vier-Gespräche

Während die beiden Staatsverträge zwischen der DDR und der Bundesrepublik ausgehandelt und verabschiedet wurden, mussten auch die außenpolitischen Aspekte der deutschen Wiedervereinigung geregelt werden. Die beiden deutschen Regierungen konnten sich mit den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs darauf einigen, dass die außenpolitische Dimension im Rahmen von Gesprächsrunden der beteiligten Außenminister Hans-Dietrich Genscher (BRD), Markus Meckel (DDR, nach seinem Rücktritt im August vertreten durch Lothar de Maizière), James Baker (USA), Douglas Hurd (GB), Roland Dumas (Frankreich) und Eduard Schewardnadse (UdSSR) verhandelt würden.

Insgesamt fanden vier Treffen im Rahmen der so genannten Zwei-Plus-Vier-Gespräche statt.

Wichtiger Bestandteil der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen war die völkerrechtliche Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze als polnische Westgrenze.   Problematisch erwies sich die Forderung der UdSSR, dass das vereinigte Deutschland auf eine militärische Bündniszugehörigkeit auf internationaler Ebene verzichten und somit eine außenpolitisch neutrale Position einnehmen sollte. Die Westmächte bestanden jedoch auf der NATO-Mitgliedschaft eines geeinten Deutschlands.   Erst am 16. Juli 1990 konnten sich Michail Gorbatschow und Helmut Kohl nach zweitägigen Gesprächen in Moskau und im Kaukasus über die volle Souveränität des vereinten Deutschlands und die freie Wahl der Bündniszugehörigkeit einigen.

In der abschließenden Runde der Zwei-plus-Vier-Gespräche am 12. September 1990 wurde der "Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland" von den Außenministern der vier Siegermächte, der BRD und der DDR in Moskau im Beisein des sowjetischen Präsidenten, Michail Gorbatschow, unterzeichnet. Somit waren auch die außenpolitischen Hürden genommen und der deutschen Wiedervereinigung stand nichts mehr im Weg.

Am 3. Oktober 1990 wurde die Einheit Deutschlands im ganzen Land gefeiert.

Literatur

Kowalczuk, Ilko-Sascha: Endspiel. Die Revolution von 1989 in der DDR, München 2009.

Neubert, Ehrhart: Unsere Revolution. Die Geschichte der Jahre 1989/90, München 2008.

Schöne, Jens: Die friedliche Revolution. Berlin 1989/90 - Der Weg zur deutschen Einheit, Berlin 2008.

(ks/jw)