1989 - 1990 Wende-Zeiten

Die Auflösung des Ministeriums für Staatssicherheit

Mit dem Staatssicherheitsdienst stand der SED ein umfassendes Machtinstrument zur Überwachung der DDR-Bevölkerung zur Verfügung. Unter dem Druck von Bürgerkomitees begann nach dem Fall der Mauer die Auflösung des Stasi-Kontrollapparates. Die vor der Vernichtung geretteten Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes wurden nach der Wiedervereinigung an den „Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR“ übergeben.

Seit 1950 verfügte die DDR über einen Geheimdienst, den so genannten Staatssicherheitsdienst (Stasi). Neben der Zentrale in Ost-Berlin, dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS), gab es Bezirks- und Kreisverwaltungen sowie weitere Dienststellen auf regionaler und lokaler Ebene. Zum einen war die Stasi als „Schild und Schwert“ der SED für die Auslandsspionage zuständig. Zum anderen verfolgte sie aber auch die politischen Gegner im eigenen Land. Sie verfügte hierfür über ein großes Netz an hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeitern.

 

Mit der Flucht von Millionen DDR-Bürgern im Sommer 1989, den beginnenden Demonstrationen und politischen Aktionen von Regimekritikern, dem Rücktritt des DDR-Ministerrates am 7. November 1989 und der ungeplanten Öffnung der Staatsgrenzen am 9. November 1989 verlor die Stasi zunehmend die Kontrolle über die politische Entwicklung in der DDR.

 

Am 13. November 1989 versuchte Erich Mielke, ehemaliger Minister für Staatssicherheit, in der Volkskammer auf kritische Fragen der Abgeordneten zu antworten. Sein grotesker Versuch, das Überwachungssystem zu rechtfertigen, glich einer Bankrotterklärung des Ex-Stasi-Chefs.

Es gab zunächst keine Bestrebungen seitens der DDR-Regierung, die Stasi aufzulösen. Am 17. November 1989 verkündete der neu gewählte Ministerpräsident Hans Modrow in seiner Regierungserklärung die Errichtung eines Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS) anstelle des Ministeriums für Staatssicherheit. Bürgerrechtler, wie Hartmut Mechtel vom Neuen Forum, kritisierten öffentlich die bloße Umbenennung des Ministeriums:

 

„Eine der ersten Maßnahmen der neuen Regierung war es, das Ministerium für Staatssicherheit in Amt für Nationale Sicherheit umzubenennen. Was nutzt das Umbenennen, wenn hinter dem neuen Bild Nasi die alte Stasi sitzt?“

Vor allem befürchtete die Bevölkerung, dass die Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes ungehindert Beweismaterial vernichten könnten. Am 4. Dezember 1989 besetzten Bürger deshalb mehrere Bezirks- und Kreisämter des Amtes für Nationale Sicherheit in Erfurt, Leipzig, Suhl und Rostock.

Am 6. und 7. Dezember 1989 fand unter Anwesenheit von Pressevertretern auch eine Begehung der Zentrale in Berlin durch Bürgerrechtler statt. Dadurch wollte das Amt Vertrauen in der Bevölkerung gewinnen, wie der Pressesprecher des AfNS, Stephan Roahl, erklärte:

„Mit dem Willen, Transparenz und Offenheit zu zeigen, und vor allen Dingen zu demonstrieren, dass das neu geschaffene Amt für Nationale Sicherheit einer neuen Sicherheitsdoktrin auch folgen will, ist heute diese spontane Aktion gelaufen. Und ich kann sagen, dass zumindestens meinerseits, also seitens des Pressesprechers, und abgestimmt mit dem Leiter des Amtes, Herrn Dr. Schwanitz, natürlich das Bemühen da war, diese Transparenz auch zu zeigen.“

Margitta Hinze, die Sprecherin der Bürgergruppe, zog nach dem Rundgang folgendes Fazit:

„Erreicht haben wir, dass wir eben hinein konnten und Sachen ansehen konnten. Uns ist bewusst, dass dies zum großen Teil nur ein symbolischer Akt gewesen ist. Klar ist auch geworden, dass wir in den sachlichen Bereichen immer wieder auf Inkompetenz oder Nicht-Wissen gestoßen sind.“

Nach oben

Bereits auf seiner ersten Sitzung am 7. Dezember 1989 forderte der Zentrale Runde Tisch die Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit unter ziviler Kontrolle. Die Modrow-Regierung entschied sich schließlich dafür, den gesamten Sicherheitsbereich neu zu organisieren. Daraufhin wurde am 14. Dezember 1989 das AfNS durch Regierungsbeschluss formal aufgelöst. Die Regierung plante, an seiner Stelle einen Nachrichtendienst und einen Verfassungsschutz der DDR einzurichten. Der Zentrale Runde Tisch kritisierte dieses Vorhaben und beschloss am 27. Dezember 1989 die Bildung einer zivilen Arbeitsgruppe, die so genannte „AG Sicherheit“, die die Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit der DDR kontrollieren sollte.
Am 15. Januar 1990 stellte sich Hans Modrow den kritischen Fragen der Mitglieder des Zentralen Runden Tisches. Anschließend wurde der Runde Tisch in einem Zwischenbericht über den Stand der Auflösung des AfNS informiert. Am Nachmittag des gleichen Tages fand eine vom Neuen Forum organisierte Demonstration statt, die eine Auflösung der Zentrale in der Ost-Berliner Normannenstraße nach dem Muster der Auflösung der Bezirks- und Kreisämter forderte. Die Demonstranten besetzten das Gebäude des Ministeriums, dabei kam es zu erheblichen Sachbeschädigungen. Am nächsten Tag bildete sich auf dem besetzten Gelände ein Bürgerkomitee, das in Kooperation mit der Volkspolizei die Kontrolle über die ehemalige Stasi-Zentrale übernahm.
Durch den Druck der Bürgerkomitees konnte die Modrow-Regierung den ursprünglichen Plan, ein Amt für Verfassungsschutz zu gründen, nicht mehr umsetzen. Vielmehr wurde schließlich am 8. Februar 1990 ein Regierungsbeschluss gefasst, in dem ein staatliches „Komitee zur Auflösung des ehemaligen MfS/AfNS“ gebildet wurde. Nach den Volkskammerwahlen im März 1990 wurde es dem neu gewählten Innenminister Peter-Michael Diestel unterstellt. Am 7. Juni 1990 wurde zusätzlich ein parlamentarischer Sonderausschuss unter Vorsitz von Joachim Gauck durch die Volkskammer eingesetzt. Dieser hatte die Aufgabe, die Auflösung des MfS regierungsseitig zu kontrollieren.
Im März 1990 wurden die ersten Politiker, darunter der Vorsitzende des Demokratischen Aufbruchs, Wolfgang Schnur, und der SPD-Vorsitzende Ibrahim Böhme, als inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes enttarnt. In den folgenden Monaten wurde in der Öffentlichkeit vor allem diskutiert, wie mit den Daten des Staatssicherheitsdienstes, insbesondere den personenbezogenen Daten, umzugehen sei. Einerseits befürchtete man, dass sich in der DDR ein Klima gegenseitiger Verdächtigungen entwickeln könnte, andererseits war man besorgt, dass weiteres Beweismaterial vernichtet werden könnte.
Am 24. August 1990 beschloss die Volkskammer ein Gesetz, das den Umgang mit den Stasi-Akten regeln sollte. Als deutlich wurde, dass dieses Gesetz nicht in den Einigungsvertrag aufgenommen werden würde, besetzten Bürgerrechtler die Gebäude in der Normannenstraße erneut und traten in den Hungerstreik. Am 18. September wurde schließlich eine Zusatzklausel in den Einigungsvertrag eingefügt, die 1991 die Verabschiedung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes ermöglichte.
Reibungsloser verliefen der Prozess der Demontage der ehemaligen Stasi-Dienststellen und die Nachnutzung der Gebäude unter der Kontrolle der Bürgerkomitees. Bereits im Februar 1990 war ein Großteil der Nachrichtentechnik, der Datenverarbeitungsanlagen, Fahrzeuge und sonstigen Infrastruktur der Staatssicherheit abgebaut und verschrottet oder an andere Nutzer übergeben.

Im Februar 1990 sendete das DDR-Fernsehen eine Dokumentation über die Struktur und Arbeitsweise des MfS. Im Laufe des Jahres 1990 wurden dann viele weitere Details über die Praktiken des MfS bekannt. So erfuhr die Öffentlichkeit im Juni 1990 von den Plänen der Stasi, Isolierungslager für oppositionelle DDR-Bürger einzurichten. Auch die Zusammenarbeit zwischen dem MfS und Mitgliedern der Terrororganisation Rote Armee Fraktion (RAF) wurde aufgedeckt. Schließlich entstand im August 1990 ein kritisches Porträt über den ehemaligen Stasi-General Gerhard Neiber, in dem er sich selbst über die zukünftige Zusammenarbeit mit den neuen Machthabern äußerte:

„Ich bin der Auffassung, dass eine Unterstützung der entsprechenden beauftragten Kräfte zur Aufarbeitung der Vergangenheit erfolgen muss, wobei, wie ich vorhin schon sagte, die Quellen geschützt werden müssen. Und um eben Schlussfolgerungen zu ziehen, die gewährleisten, dass nicht in der weiteren Folge neue, oft undifferenzierte Verurteilungen erfolgen, auch, nicht, gestützt auf neue Enthüllungen.“

Der Anspruch, den Staat vor politischen Gegnern zu „schützen“, hatte sich bei den ehemaligen MfS-Befehlshabern umgewandelt in ein Bedürfnis nach Schutz der ehemaligen Mitarbeiter der Staatssicherheit.

Mit der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten am 3. Oktober 1990 war der Prozess der Auflösung der Staatssicherheit nicht abgeschlossen. Aber die grundlegenden Strukturen des Überwachungsapparates waren zerschlagen und ein Großteil der Stasi-Unterlagen war vor der Vernichtung gerettet worden. Die überlieferten Unterlagen des MfS befinden sich heute in der Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstesder ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU).

Literatur

Bahrmann, Hannes; Links, Christoph: Chronik der Wende. Die DDR zwischen 7. Oktober und 18. Dezember 1989, Berlin 1994.

Bahrmann, Hannes; Links, Christoph: Chronik der Wende. 2. Stationen der Einheit. Die letzten Monate der DDR, Berlin 1995.

Fricke, Karl Wilhelm: MfS intern. Macht, Strukturen, Auflösung der DDR-Staatssicherheit, Köln 1991.

Richter, Michael: Die Staatssicherheit im letzten Jahr der DDR. Weimar, Köln, Wien 1996.

Schöne, Jens: Erosion der Macht. Die Auflösung des Ministeriums für Staatssicherheit in Berlin, Berlin 2004.

Süß, Walter: Staatssicherheit am Ende. Warum es den Mächtigen nicht gelang, 1989 eine Revolution zu verhindern, Berlin 1999.

(uk)